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Darf ein Chief Operating Officer (COO) Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG direkt an einen Vorarbeiter übertragen?

sowie der Zahl der Beschäftigten für eine geeignete Organisation zu sorgen hat.Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG (1 ABR 73/12) "hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für eine geeignete Organisation zu sorgen. Weiterhin hat er gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 ArbSchG ...

Stand: 21.09.2023

Dialog: 43820