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Muss dem Empfänger der Pflichtenübertragung generell ein Geldbetrag eingeräumt werden?

Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten w ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15650