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Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Beschäftigte bei der Übertragung von Unternehmerpflichten?

, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. Ein Forderungsübergang nach § 116 des Zehnten Buches findet nicht statt."§ 110 SGB VII beschreibt die Haftung gegenüber dem Unfallversicherungsträger: "Haben Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 beschränkt ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 4617