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Muss dem Empfänger der Pflichtenübertragung generell ein Geldbetrag eingeräumt werden?

des Arbeitgebers." Und: "Die übertragenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsaufgaben sowie die sich hieraus ergebenden Pflichten und Kompetenzen und Sachmittel des Beauftragten sollen so präzise wie möglich schriftlich niedergelegt werden. Diese Angaben müssen nicht notwendig in der schriftichen Beauftragung enthalten sein, sondern können sich auch aus anderen, in Bezug genommenen Unterlagen ergeben." Fazit ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15650