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Wie wird die Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen nachgewiesen?

Gemäß der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen" wird gefordert, dass Maschinenführer u.a.1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. körperlich und geistig geeignet sind, 3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben, und von denen 4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufg ...

Stand: 26.08.2024

Dialog: 13149