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Wo finde ich die konkrete Forderung zur Unterweisung der Beschäftigten in Bezug auf kraftbetätigte Tore?

Eine konkrete Forderung wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht genannt.Die kraftbetätigten Tore fallen in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 6 ist folgendes zur Unterweisung der Beschäftigten nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 04.12.2018

Dialog: 42508