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Ist es für eine Unterweisung ausreichend, wenn den Beschäftigten die Dienstanweisungen ausgehändigt werden?

(§ 223 StGB). Die unzureichende Unterweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen kann von den Arbeitsschutzbehörden auch ohne nachgewiesene Gesundheitsschäden unmittelbar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.    Das einfache Aushändigen von Vorschriften/Betriebsanweisungen erfüllt nicht die Anforderungen an eine angemessene Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Ein Gespräch kann zudem dazu führen ...

Stand: 05.08.2015

Dialog: 5709