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Wer darf die Verwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz unterweisen?

Berücksichtigt man die Unterweisungen, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben, z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 3 PSA-Benutzungsverordnung, § 4 DGUV Vorschrift 1 usw., wird immer der Arbeitgeber (der Unternehmer) als Adressat für die Pflicht zur Unterweisung genannt. Der Beschäftigte erhält die Unterweisung, d. h. es muss ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Welche Personen dem ...

Stand: 01.09.2022

Dialog: 43237