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Ist es notwendig, die jährliche Unterweisung an zwei unterschiedlichen PSA-Systemen durchzuführen oder reicht eine allgemeine Unterweisung an einem der beiden Systeme aus?

Ja, die Unterweisung ist an beiden Systemen durchzuführen.Die Regelungen zur Benutzung von PSA finden sich im staatlichen Arbeitsschutzrecht in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit(PSA BV).In § 3 "Unterweisung" ist Folgendes nachzulesen:"(1) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber ...

Stand: 19.10.2023

Dialog: 43841