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Muss der Hinweis auf konkrete Fluchtwege und Sammelplätze bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich persönlich erfolgen?

,• einer Brandschutzordnung,• eines Notfallplanes für unerwartete Situationen, z.B. Amokfall im Sinne der Ziffer 4.3.2.Alarmplan Der Alarmplan stellt die einfachste Form der schriftlichen Festlegung von Notfallmaßnahmen dar.Der Unternehmer hat in einem Alarmplan festzulegen, welche Maßnahmen in Notfällen, wie Brand, Unfall, Einbruch, Überfall, durchgeführt werden müssen. Die Versicherten müssen über die Inhalte und Abläufe ...

Stand: 28.03.2024

Dialog: 43915