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Ist es ausreichend, wenn die regelmäßigen Unterweisungen zentral durch den Sicherheitsbeauftragten gesteuert werden?

!Bei den arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt gemäß Arbeitssicherheitsgesetz i.V.m. DGUV Vorschrift 2 beraten und unterstützen lassen, die Verantwortung verbleibt aber beim Arbeitgeber. In der DGUV Information 211-005 (bisher: BGI 527) "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" wird zu der Thematik auch folgendes ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13465

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