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Muss eine Person, die im Unternehmen beschäftigt ist und Maschineneinweisungen für andere Mitarbeiter vornimmt, schriftlich dazu beauftragt sein?

. Auswahlverantwortung von den Führungspersonen. Damit im Bedarfsfall/Schadensfall auch nachvollzogen werden kann, wer die Aufgabenübertragung vorgenommen hat, wann die Übertragung erfolgte, wer beauftragt wurde, welche Aufgaben übertragen wurden und wie die übertragenen Aufgaben auszufüllen sind, ist für eine "gerichtsfeste Organisation" die schriftliche Form unverzichtbar. ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 17393