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Muss der Hinweis auf konkrete Fluchtwege und Sammelplätze bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich persönlich erfolgen?

im Unternehmen, z.B. Verkaufsstätte, Krankenhaus, Behindertenwerkstätte, Pflegeheim, muss deren ordnungsgemäße Flucht bzw. Rettung zusätzlich geplant werden.Die Inhalte des Flucht- und Rettungsplans sind Bestandteil der Erstunterweisung jedes neuen Versicherten vor Aufnahme der Arbeit, nach internen Umsetzungen oder längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz."Auf die Ziffern 4.6 bis 4.10 der DGUV Regel 100-001 ...

Stand: 28.03.2024

Dialog: 43915

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