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Ist es ausreichend, wenn die regelmäßigen Unterweisungen zentral durch den Sicherheitsbeauftragten gesteuert werden?

des Sicherheitsbeauftragten gehört es, • auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. - sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. • Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. - sich um neue Mitarbeiter zu kümmern. • an Betriebsbegehungen und Untersuchungen ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13465