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Müssen Studenten unterwiesen werden? Falls ja, von wem?

, hier sind insbesondere die Punkt 2.1.1. und 2.3.hervorzuheben.Hinweise:Die Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- legt in § 2 (7) fest, dass den Beschäftigten die Studierende und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, gleichstehen.Die Biostoffverordnung -BioStoffV- legt in § 2 (9) fest, dass den Beschäftigten die Studierende und sonstige ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 24589