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Dürfen ortsfeste Krane übergangsweise weiterbenutzt werden, bis eine Unterweisung durch einen Kranausbilder/Hersteller durchgeführt wurde?

Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich geeign ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 3563