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Kann in einer Einrichtung mit jeweils selbständigen Stellen ein übergreifender Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, obwohl die einzelnen Stellen rechtlich unabhängige Mitarbeitervertretungen haben?

, deren Beschäftigte von ein und demselben Betriebsrat vertreten werden, als Betrieb im Sinne des ASiG gelten.Wenn unter 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt sind, kann der ASA auch in der nächsten übergeordneten Ebene stattfinden.Der jeweilige Vorgesetzte ruft den ASA ein, es kann im Rahmen einer Dienstvereinbarung auch eine andere Ebene festgelegt werden. Es können sich z.B. Synergien ergeben ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43072