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Wie ist der Begriff "Betrieb" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses zu verstehen?

mit dem Begriff des Betriebs im Sinne des BetrVG.Als selbständiger Betrieb im Sinne des BetrVG gilt ein Betriebsteil, der eine für die Wahl eines eigenen Betriebsrats ausreichende Zahl von Arbeitnehmern beschäftigt und räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist. Nicht jede räumlich oder organisatorisch abgrenzbare Arbeitsstätte ist aber ein Betriebsteil ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 3971