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Kann ein Arbeitsschutzausschuss vom Arbeitgeber die Erstellung einer betrieblichen Krankenstatistik fordern?

zu überprüfen. Da die Maßnahmen des Arbeitsschutzes u.a. zum Ziel haben, dass arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden (§ 2 Abs.1 ArbSchG), stellt sich die Frage wie dies ermittelt werden kann. Hier kommt letztendlich nur die Erstellung einer Krankenstatistik (idealerweise in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse - Gesundheitsbericht) in Betracht.Zu § 3 Abs.2 ArbSchG: Die Forderung ...

Stand: 13.01.2018

Dialog: 2783