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Dürfen Personen an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen, die im ASiG nicht explizit als Teilnehmer genannt sind?

) schreibt auf ihrer Internetseite zu dieser Frage:"Zu den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses können weitere Personen hinzugezogen werden. Dies können Fachleute aus dem innerbetrieblichen Bereich (z.B. Personalverwaltung, Instandhaltung, Technik, Arbeitsorganisation) oder aus dem außer betrieblichen Bereich (z.B. Berufsgenossenschaft, staatliche Arbeitsschutzstellen, TÜV oder DEKRA) sein."Nach § 178 ...

Stand: 11.02.2021

Dialog: 43020