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Gibt es eine Aufbewahrungsfrist für Arbeitsschutzausschuss-Protokolle?

haben.Dabei können Rechtsbereiche eine Rolle spielen, in denen durchaus Aufbewahrungsfristen für Dokumente genannt werden. So z. B. im § 41 des Jugendarbeitsschutzgesetzes oder im § 4 der Verordnung zum Schutze der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen.Sollten in den Arbeitsschutzausschusssitzungen Themen besprochen werden, die mit der Gefährdungsbeurteilung zusammenhängen, so ...

Stand: 05.09.2020

Dialog: 11259