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Ist irgendwo geregelt, wer zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?

den Vorsitz im Ausschuss führen, was aber nicht zwingend ist und in einer Betriebsvereinbarung verbindlich geregelt werden kann.Das Fehlen des Arbeitgebers oder des von ihm Beauftragten wäre nicht zulässig.(Quelle: Kommentare zum § 11 des ASiG von Anziger/Bieneck und Kliesch/Nöthlichs/Wagner)2. Sind Beschlussfassungen im ASA möglich?Grundsätzlich kann der Arbeitsschutzausschuss Beschlüsse fassen. Dazu ...

Stand: 06.10.2023

Dialog: 10174