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Ist irgendwo geregelt, wer zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?

den Vorsitz im Ausschuss führen, was aber nicht zwingend ist und in einer Betriebsvereinbarung verbindlich geregelt werden kann.Das Fehlen des Arbeitgebers oder des von ihm Beauftragten wäre nicht zulässig.2. Sind Beschlussfassungen im ASA möglich?Grundsätzlich kann der Arbeitsschutzausschuss Beschlüsse fassen. Dazu sollte eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen ...

Stand: 06.10.2023

Dialog: 10174