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Wie ist die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr einer Kommune in den Arbeitsschutzausschuß der Stadt gesetzlich geregelt?

. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen." Angehörige einer freiwilligen Feuerwehr gelten nicht als Beschäftigte einer Stadt. Eine direkte Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss ist deshalb nicht vorgesehen. Allerdings können die Belange der Feuerwehr über die Fachkraft ...

Stand: 28.11.2013

Dialog: 19901