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Wie muss sich in einem Unternehmen mit bundesweit mehreren Filialen der Arbeitsschutzausschuss zusammensetzen?

Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Nach der DGUV Regel 100-002 ist ein Betrieb im Sinne der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" grundsätzlich eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener ...

Stand: 20.01.2026

Dialog: 17125