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Gibt es eine Vorgabe dazu, ob eine ASA-Sitzung im Unternehmen (vor Ort) durchgeführt werden muss, oder kann sie auch per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden?

für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuchzusammensetzt.In den LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter der Nummer 2.2.25 die Frage, ob es zulässig ist, den ASA als Videokonferenz zu gestalten, wie folgt beantwortet:"Eine bestimmte Form der Teilnahme an einer Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA-Sitzung) ist nicht gesetzlich ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43153