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Ist irgendwo geregelt, wer zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?

auch einen überbetrieblichen Dienst bestellen. Die Bestellung eines überbetrieblichen Dienstes fällt nicht unter die Bestimmung des § 9 Abs. 3 ASiG "Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat" . Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Form der Verpflichtung, also betrieblich oder überbetrieblich. Haben sich die Betriebsparteien auf einen überbetrieblichen Dienst geeinigt, ist daraufhin der Betriebsrat nur noch anzuhören ...

Stand: 06.10.2023

Dialog: 10174