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Ist es zulässig, die Arbeitsschutzausschusssitzung ohne Einladung und Wissen des Betriebsrates durchzuführen?

werden.Der Betriebsrat kann im Rahmen der ihm nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zustehenden Mitbestimmungsrechte die Einladung zu den Arbeitsschutzausschussitzungen vom Arbeitgeber einfordern.Erhält die zuständige Arbeitsschutzbehörde von der nicht ordnunggemäßen bzw. unvollständigen Einladung Kenntnis, kann sie die erforderlichen Maßnahmen anordnen. (§ 12 ASiG)Ein Verstoß gegen eine vollziehbare ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 15188