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Kann ein Arbeitsschutzausschuss vom Arbeitgeber die Erstellung einer betrieblichen Krankenstatistik fordern?

nach einer geeigneten Organisation beinhaltet auch die Maßnahme, dass eine Wirksamkeitskontrolle der organisatorischen Regelungen erfolgt. Aus § 3 Abs. 2 ArbSchG werden die sog. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) abgeleitet. Im nationalen Leitfaden für AMS wird in den Ziffern 2.15.4 b), 2.15.7 a), 2.19.1 und 2.20 c) die Erstellung und Überwachung der Krankenstandstatistiken als Element eines AMS aufgeführt ...

Stand: 13.01.2018

Dialog: 2783