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Wie kann organisatorisch sichergestellt werden, dass ein Arbeitgeber von allen - auch den nicht meldepflichtigen - Arbeitsunfällen Kenntnis erlangt?

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten:"Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, dass der ...

Stand: 08.03.2022

Dialog: 1299