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Muss bei Verletzungen in Folge eines Kreislaufzusammenbruchs auf der Toilette eine Unfallanzeige erstellt werden?

Ein Toilettengang zählt grundsätzlich als eigenwirtschaftlich, daher muss keine Unfallanzeige geschrieben werden.Siehe hierzu auch die FAQ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Hier wird die Frage "Bin ich bei der Arbeit "rund um die Uhr" unfallversichert?" wie folgt beantwortet:"Nein, denn der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Tätigkeiten, die mit der Arbeit in unmitte ...

Stand: 31.07.2019

Dialog: 17981