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Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

Meldepflichten an die zuständige (Arbeitsschutz-)Behörde bestehen nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 19), der Gefahrstoffverordnung (§ 18) und der Biostoffverordnung (§ 17). Verstöße gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfälle erfassen und auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023