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Muss der Unternehmer der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt Kopien aller Unfallanzeigen übersenden?

Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Weder aus § 193 SGB VII selbst, noch aus der zugehörigen Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV),  lässt sich mit Ausnahme der Verpflichtung, dass der Arbeitgeber die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen hat, eine Verpflichtung des Arbeitgebers ableiten, die Fachkraft f ...

Stand: 13.08.2015

Dialog: 24532