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Auf welcher gesetzlichen Grundlage muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/der Betriebsarzt über jede Unfallanzeige unterrichtet werden?

Dies beruht auf § 193 Absatz 5 SGB VII. Hier ist Folgendes nachzulesen:"Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen; bei Erstattung der Anzeige durch Datenübertragung ist anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats vor der Absendung von ihr Kenntnis genommen hat. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall ...

Stand: 18.11.2024

Dialog: 43946

Muss der Unternehmer der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt Kopien aller Unfallanzeigen übersenden?

Regelungen zur Weitergabe von Daten des Arbeitgebers an den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit  trifft, gelten für die Weitergabe von Informationen die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.   Welche Daten und Informationen hiervon betroffen sind, wäre im konkreten Einzelfall mit dem Datenschutzbeauftragten des Betriebes zu klären. ...

Stand: 13.08.2015

Dialog: 24532