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Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

im Betrieb" unter dem Punkt 4.4.Fazit:Jede Verletzung im Betrieb ist in das Verbandbuch einzutragen. Ergibt sich hieraus ein Ausfall von mehr als drei Tagen, muss eine Unfallanzeige erstattet werden. Entscheidend für die Unfallanzeige ist die Ausfallzeit, nicht der Besuch bei einem Arzt.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk finden Sie unter http://publikationen.dguv.de. ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023