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Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

UnfallmeldungWenn ein Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz oder auf dem Weg von oder zur Arbeit einen Unfall erleidet und so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, so hat der Arbeitgeber dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) binnen drei Tagen eine Anzeige zu erstatten (§ 193 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII). Hierüber ist die Sicherheitsfachkraft ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023