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Sind überbetriebliche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in das Organigramm eines betreuten Unternehmens aufzunehmen?

dem Leiter des Betriebes unterstellt) werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt.  Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich entscheiden, ob/wie er überbetriebliche Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Organigramm darstellt. Gleichwohl sind übertriebliche arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Dienste in betriebsüblicher ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 14031