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Haben die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt Schweigepflicht?

allerdings nicht in dem Arbeitsbereich, auf den sich die Untersuchung bezieht, eingesetzt werden.Näheres dazu ist im "Leitfaden für Betriebsärzte zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen" beschrieben.Hinweis: "Eine ärztliche Untersuchung des Arbeitnehmers mit daran anschließender Offenbarung personenbezogener Daten durch den Arzt an den Arbeitgeber führt regelmäßig zu einem Eingriff in die Intimsphäre ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 15365