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Innerhalb welcher Fristen sind die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sowie die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen?

für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht) können, wenn sie feststellen, dass die Grundbetreuung nicht oder nicht vollständig erfolgt ist, eine entsprechende Anordnung mit einer Fristsetzung treffen.Für die staatliche Aufsicht gilt § 12 Abs. 3 ASiG„Die zuständige Behörde hat dem Arbeitgeber zur Ausführung der Anordnung eine angemessene Frist zu setzen.“und § 22 Abs. 3 ArbSchG„Die zuständige Behörde kann im Einzelfall ...

Stand: 02.03.2023

Dialog: 43745