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Haben die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt Schweigepflicht?

der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), gesundheitliche Bedenken in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers bestehen. Möchte der Arbeitnehmer nicht, dass diese Basisinformationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden, so hat der Arzt dies zu respektieren. Wenn es sich hierbei um eine vorgeschriebene Untersuchung handelt, so kann der Arbeitnehmer ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 15365