Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Haben die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt Schweigepflicht?

Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 15365