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Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte fortzubilden?

sich aus der Anlage 2 Nr. 2(9) "Selbstorganisation" der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine Fortbildungspflicht für die Fachkräfte/Betriebsärzte. Die Kosten für die Fortbildung trägt der Arbeitgeber.Die Fortbildungsmaßnahmen umfassen in der Regel-die Teilnahme an Kongressen und Seminaren zur Arbeitssicherheitsthematik sowie die Vermittlung von betrieblichen Handlungsweisen ...

Stand: 01.08.2018

Dialog: 15834