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Pflicht zur Vorlage des Tätigkeitsbericht eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen, dass die von i ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 1415