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Welche Behörde ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit?

für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 18 ASiG haben die Länder in ihren Zuständigkeitsregelungen ausnahmslos die Behörden bestimmt, die auch befugt sind, Anordnungen nach § 12 ASiG zu erlassen. Dies sind i.d.R. die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen sowie die Bergämter.In Nordrhein-Westfalen ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 11971