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Kann bei einem Personaldienstleister, bei dem die sicherheitstechnische Betreuung für interne wie externe Beschäftigte abgedeckt ist, die arbeitsmedizinische Betreuung für die externen Beschäftigten vom Kundenunternehmen übernommen werden?

Beschäftigten und für die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Betreuung.Zusätzlich hat der Entleiher die bei ihm beschäftigten Zeitarbeitnehmer bei der Ermittlung der notwenigen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung für seinen Betrieb nach der für ihn geltenden DGUV Vorschrift 2 zu berücksichtigen.Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 42409