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Welche Behörde ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit?

Nach § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte/-innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 des ASiG verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt oder die Fachkraft ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 11971