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Ab welcher Beschäftigtenzahl muss eine betriebsärztliche Betreuung stattfinden?

Betreuung wird in Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte (Bestimmungen nach Anlage 1) und Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte (Bestimmungen nach Anlage 2) unterschieden. Abweichend von diesen Bestimmungen kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 auch ein alternatives Betreuungsmodell ("Unternehmermodell") wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ...

Stand: 29.04.2025

Dialog: 16623