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Zählen die Zeiten, die von einer Sifa für die Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses aufgewendet werden, zu den Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2 ?

. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42381