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Brauche ich in einem Reedereibetrieb die auf Seeschiffen Beschäftigten bei der Berechnung der Betreuungszeiten nicht zu berücksichtigen?

Die auf Seeschiffen beschäftigten Personen müssen bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat versucht, den Arbeitsschutz so einheitlich wie möglich zu regeln. Dies gilt auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Bereich der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge. Die alte Regelung, wonach ...

Stand: 17.03.2015

Dialog: 23364