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Besteht eine regelmäßige Kontrollpflicht durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt?

des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damita) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen ...

Stand: 31.07.2018

Dialog: 42383